Limited gründen - Vor- und Nachteile
Die Limited ist die in England am häufigsten vertretene Gesellschaftsform. Doch auch in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gründung einer Englischen Limited möglich – im Zuge der europaweiten Grundfreiheit, welche mittlerweile in einigen Urteilen des EuGH zugestanden wurde. Zwischenzeitlich haben nunmehr tausende Unternehmer von dieser Möglichkeit, der Gründung einer Englischen Ltd, Gebrauch gemacht.
Die Motive dafür sind offensichtlich: Der minimale Sachaufwand, welcher bei der Unternehmensgründung einer Englischen Limited anfällt, des Weiteren das minimale Stammkapital wie auch die enorme Menge an Unternehmensberatungen, welche sich auf das Thema “Gründung einer Limited” spezialisiert haben, die notwendigen Fachkenntnisse aufweisen und des Weiteren die Firmengründer üblicherweise auch nach dieser Gründung der Limited begleiten.
Zahlreiche Firmengründer identifizieren die Gründung der Limited als einfache und bezahlbare Alternative zu der Unternehmensgründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung an. Dennoch sollte ein Jeder auf keinen Fall voreilig in Hochgefühl verfallen. Denn die Gründung der Limited ist auch mit mehreren negativen Seiten behaftet. Sofern Sie bspw. die Unternehmensgründung einer Ltd beabsichtigen, deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Bundesrepublik liegen wird, sollten Sie sowohl die Steuererklärung in Deutschland, als ebenso einen Jahresabschluss in England eingeben. Unternehmensgründung einer Ltd – Pro und Contra? Ehe Sie ebendiese Fragestellung angehen, sollten Sie sich hierzu gründlich zu allen Möglichkeiten des Themas “Gründung einer Englischen Limited” in Kenntnis setzen. Alles in allem kann man aber vermerken, dass die Unternehmensgründung der Englischen Limited eine echte Option zur deutschen GmbH ist.